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Brombachsee Freizeit 2025

1Kind
2Erziehungsberechtigte
3Einverständnisse
4TN-Bedingungen/Bezahlung
5Gesundheitsfragebogen
  • Am Strand chillen, Standup-Paddling, Minigolfen und leckeres Essen- dieses Jahr habt Ihr erneut die Chance, das vom 14.7.-18.7.25 gemeinsam mit uns zu erleben! Wir fahren wieder ab Cölbe mit Kleinbussen, zelten auf der Absberg Zeltwiese und verpflegen uns selbst. Zelte und Schlafsäcke könnt Ihr Euch auch von JEF leihen. Kosten der Freizeit: 85€ Alter: 12-15 Jahre
  • = Das Kind sollte sich selbstständig über Wasser halten können. Wir werden keine Seepferdchen oder sonstige Abzeichen kontrollieren, sondern vertrauen darauf, dass du/ihr als Eltern, die Schwimmfähigkeit deines/eures Kindes selbst am Besten einschätzen könnt.
  • Wir möchten zur vereinfachten Kommunikation/ Terminabsprache mit den Teilnehmenden eine WhatsApp Gruppe machen. Alternativ kann auch die Nummer eines/ einer Erziehungsberechtigten angegeben werden oder das Feld frei bleiben.
  • Hier informieren wir Euch über das geplante Jahresprogramm, wann die Anmeldungen online gehen, wie die Freizeiten/Projekte und Aktionen liefen und was wir ggf. sonst noch so machen/gemacht haben. Anmelden lohnt sich also 🙂
  • - die Teilnehmenden einen wirksamen Impfschutz gegen Tetanus haben müssen,
    - die für die Anmeldung und die Teilnahme meines Kindes erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert und ausschließlich für Zwecke der Ferienfreizeit verarbeitet werden,
    - die endgültige Teilnahme meines Kindes an dem Angebot erst durch JEF e.V. bestätigt werden muss,
    - eine Rücknahme der Anmeldung nur per Mail wirksam ist.
    In diesem Fall behält sich JEF e.V. vor, bei kurzfristigen Absagen und fehlenden Nachrückenden, die durch die Abmeldung entstehenden tatsächlichen Kosten
    von dem Teilnahmebetrag einzubehalten, die bis zu 90 % des ursprünglichen Betrages ausmachen können.
    - JEF e.V. für Personen- und Sachschäden keine Haftung übernimmt, wenn diese durch Teilnehmenden, die sich eigenmächtig von der Gruppe entfernen, bzw. entfernt haben oder gegen Regeln und Verbote verstoßen, die von den Betreuungspersonen ausgesprochen wurden,
    - bei einem Verstoß gegen die gemeinsam aufgestellten Regeln sowie das Jugendschutzgesetz das Kind nach Hause geschickt werden kann und die Eltern die Kosten für die Heimfahrt ihres Kindes übernehmen
    -JEF e.V. für Sachschäden oder Verlust von Wertgegenständen keine Haftung übernimmt, sondern hier die Haftpflichtversicherung des Kindes wirksam wird

  • Ich stimme zu, dass meinem Kind durch eine zuständigen Betreuungsperson die Zecke entfernt werden darf/ ein Pflaster und ähnliche erste Hilfe Maßnahmen angewendet werden darf.
  • Mein Kind nimmt folgende(s) Medikament(e) während der Ferienfreizeit ein (bitte jeweils mit Häufigkeit, Tageszeit, und Menge notieren):

© 2020 JEF e.V.