- die Teilnehmer_innen einen wirksamen Impfschutz gegen Tetanus haben müssen,
- die Teilnehmer_innen bei Auslandsreisen über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügen müssen,
- die für die Anmeldung und die Teilnahme meines Kindes erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert und ausschließlich für Zwecke der Ferienfreizeit verarbeitet werden,
- die endgültige Teilnahme meines Kindes an dem Angebot erst durch JEF e.V. bestätigt werden muss,
- eine Rücknahme der Anmeldung nur per Mail wirksam ist.
In diesem Fall behält sich JEF e.V. vor, bei kurzfristigen Absagen und fehlenden Nachrückern, die durch die Abmeldung entstehenden tatsächlichen Kosten
von dem Teilnehmerbetrag einzubehalten, die bis zu 90 % des ursprünglichen Betrages ausmachen können.
- JEF e.V. für Personen- und Sachschäden keine Haftung übernimmt, wenn diese durch Teilnehmer*innen, die sich eigenmächtig von der Gruppe entfernen, bzw. entfernt haben oder gegen Regeln und Verbote verstoßen, die von den Betreuer*innen ausgesprochen wurden,
- bei einem Verstoß gegen die gemeinsam aufgestellten Regeln sowie das Jugendschutzgesetz das Kind nach Hause geschickt werden kann und die Eltern die Kosten für die Heimfahrt ihres Kindes übernehmen
- sich der Verein JEF e.V. zu Beginn der Freizeit vorbehält, die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnises zu verlangen.
Endgültige Informationen über Hygienemaßnahmen und Auflagen folgen mit der Informationsmail ca. 2 Wochen vor Beginn der Freizeit.